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Prüfen – Protokollieren – Warten – Reparieren

Nutzen Sie unseren Kontrollservice.

Die Kontrolle basiert auf den einschlägigen SUVA-Richtlinien, der BGR 500, der Kranverordnung SR 832.312.15, der Reparaturnotwendigkeit gem. DIN 1492, den allgemeinen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinien. Die Prüfung wird durch ausgewiesene, qualifizierte Techniker der Kuert + Co. AG durchgeführt. Beanstandete Anschlagmittel werden nach Rücksprache mit dem Kunden repariert, ersetzt oder ausgeschieden. Für unbeanstandete Anschlagmittel wird ein Prüfzeugnis erstellt oder das Vorhandene nachgeführt