PSAgA Jahreskontrolle
PSAgA (Persönliche SchutzAusrüstung gegen Absturz)
Diese Produkte für Ihre Arbeitssicherheit gehören in die Gefahrenklasse Kat. III. Das heisst diese schützen vor Unfällen mit ernsten oder gar tödlichen Folgen. Damit die PSAgA jederzeit in einwandfreiem Zustand ist, sind Pflege und Unterhalt der PSAgA klar geregelt:
- die PSAgA muss jährlich von einem speziell ausgebildeten PSA Prüfer inspiziert werden
- die Inspektion muss protokolliert sein und auf Verlagen jederzeit vorgezeigt werden können
Unsere ausgebildeten und authorisierten PSA-Prüfer stehen zu Ihrer Verfügung.
Ich bin interessiert.
Ihr Ansprechpartner:
Reto Hauswirth
Leitung Anschlagmittel / Hebetechnik